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Moin!
Muss auf einer Seite einer Deutschen DE-Domain eigentlich ein deutschsprachiges Impressum/Datenschutz sein, auch wenn der ganze Rest in Englisch ist?
Habe dazu keine Infos gefunden
Frank
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Ah ja, gut danke.
Es gibt keine Vorschrift, aber besser sind 2 Sprachen.
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06.01.2019, 11:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2019, 11:40 von Tommy Herrmann.)
na ja - ich würde das ein wenig anders interpretieren. Laut Gesetz sollte (auch wenn da Urteile schon mal anders ausfallen) das Impressum immer in der Sprache vom Herkunftsland (Firmensitz) sein. Englisch als zusätzliche "Weltsprache" kann natürlich nie schaden und sichert das alles ab.
Ob das irgend etwas mit dem verwendeten Host (Domain Standort) zu tun haben könnte, wage ich zu bezweifeln.
Der Hoster ist ja schließlich nichts weiter als ein Dienstleistungsanbieter und hat nichts mit den Pflichten und der Verantwortung des Webseiten-Betreibers zu tun. Mit anderen Worten, es sollte vollkommen egal sein, welcher Anbieter und in welchem Land dieser sitzt verwendet wird.
Ist der Firmensitz des Webseiten-Betreibers in einem englischsprachigem Land, dann muss das Impressum ganz sicher auch in Englisch sein ("Herkunftslandprinzip").
Ich bin aber kein Anwalt und in diesen Rechtssachen auch nicht sicher.
Schlussendlich hilft da nur die Auskunft beim Fachanwalt.
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Zum Fachanwalt sagte ich schonmal was, aber das würde nur wieder in Geläster ausarten.